Forderungsbeitreibung

Im Rahmen der Forderungsbeitreibung mache ich außergerichtlich und gerichtlich Ihre Außenstände geltend, erforderlichenfalls auch im Wege der Zwangsvollstreckung. Dabei führe ich regelmäßig folgende Maßnahmen durch:

 

  • außergerichtliche Mahnung durch anwaltliches Aufforderungsschreiben
  • gerichtliches Mahnverfahren
  • streitiges Gerichtsverfahren
  • Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher
  • Kontenpfändung und Lohnpfändung durch Vollstreckungsgericht
  • Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung)
  • Schuldnerermittlungen
  • Verhaftungsauftrag
  • Zwangsversteigerungsantrag bzgl. Immobilien

 

Sie erhalten durch das anwaltlich durchgeführte Inkasso außergerichtliche Zahlungsaufforderung, Titulierung Ihrer Forderung sowie Zwangsvollstreckung aus einer Hand. Im Fall der erfolgreichen Beitreibung Ihrer Außenstände entstehen für Sie keinerlei Kosten, da der Schuldner aufgrund seines Zahlungsverzuges gesetzlich verpflichtet ist, die Kosten der Forderungsbeitreibung (Kosten meiner Inanspruchnahme zuzüglich Auslagen wie Gerichtskosten, Zwangsvollstreckungskosten, Ermittlungskosten etc.) zu erstatten. Sollte die Beitreibung erfolglos sein, entstehen Ihnen im außergerichtlichen Bereich für meine Tätigkeit in der Regel lediglich geringe pauschale Kosten, welche mit Ihnen vor meiner Beauftragung vereinbart werden. Sollte ein gerichtliches Verfahren erforderlich werden, berechne ich die gesetzlichen Gebühren. Eine Erfolgsprovision fällt nicht an. Möglicherweise trägt auch Ihre Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) die entstehenden Kosten. Bei der Einholung der Deckungszusage bin ich Ihnen gerne behilflich.


Kanzlei Sofan

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