Das Sozialrecht ist ein übergeordnetes Rechtsgebiet und umfasst viele Bereiche, wie zum Beispiel
das Recht der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherung, Ansprüche gegenüber den Arbeitsagenturen, den Jugendämtern etc.
Ich berate und vertrete Sie in allen sozialrechtlichen Bereichen. Hierzu gehören im Wesentlichen
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Rentenversicherung
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Krankenversicherung
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Pflegeversicherung
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Arbeitslosengeld
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Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsrente
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Sozialhilfe/Grundsicherung für Arbeitsuchende
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Kinder- und Jugendhilfe
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soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z. B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung)
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soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung)