Das Internetrecht (auch Onlinerecht genannt) ist per se kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern befasst sich mit den Rechtsproblemen, die durch die Benutzung des Internets entstehen. Insofern gibt es zahlreiche Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten wie beispielsweise zum
Zivilrecht
E-Commerce
Urheberrecht
Namens- und Markenrecht
Datenschutzrecht
Medien - und Telekommunikationsrecht
Strafrecht
Wettbewerbsrecht
Auch ein Ebay-Recht existiert nicht als offizielles eigenständiges Rechtsgebiet; es werden hierunter jedoch diejenigen Sachverhalte verstanden, die Rechtsprobleme speziell im Zusammenhang mit dem Handel über die Auktionsplattform „Ebay“ betreffen.
Rechtliche Probleme und Fragestellungen können beispielsweise auftauchen beim Einstellen und bei der Rücknahme von Angeboten auf Ebay, beim Vertragsabschluss, bei der Anfechtung von Ebay-Verträgen wegen Irrtum oder Täuschung, im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht für Verbraucher, beim Warenversand, den Versandkosten und nicht zuletzt bzgl. der Rechtslage bei Mängeln der über Ebay verkauften Ware sowie den Regeln für die von den Vertragspartnern abgegebenen gegenseitigen Bewertungen.
Folgende Leistungen biete ich Ihnen im Bereich Ebay-Recht unter anderem an: